Anspruchsberechtigte Autoren
Anspruchsberechtigt sind Autoren wissenschaftlicher Werke, wobei der von der VG-Wort zugrunde gelegte Wissenschaftsbegriff sehr weit gefasst ist und alle Werke beinhaltet, die auf einen zielgerichteten Erkenntnisgewinn hin angelegt sind. Sogar für Sachbücher, wie z. B. einen Ratgeber zum Unterhaltsrecht, kann die Wissenschaftstantieme der VG-Wort beantragt werden. Ferner müssen die Antragsteller Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Bürger der Europäischen Union sein. Autoren aus dem übrigen Ausland können die Tantieme hingegen nur beantragen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben. Ferner muss das Werk an mindestens fünf Standorten in zwei Bibliotheksverbünden nachgewiesen werden können, wobei die Pflichtstücke, die der Verlag an die Deutsche Nationalbibliothek und an die für ihn regional zuständige Landesbibliothek abliefern muss, sowie Schenkungen unberücksichtigt bleiben.
Auch Autoren, die ihre Dissertation als Privatdruck veröffentlichen, sind anspruchsberechtigt, d. h., Sie müssen nicht unbedingt den Weg über einen gewerblichen Verleger gehen, um in den Genuss der Tantieme zu kommen. Auch für reine Online-Veröffentlichungen kann man von der VG-Wort eine Tantieme erhalten. Diese fällt jedoch erheblich niedriger aus als im Printbereich.
Meldung einer Dissertation
Gemeldet werden können wissenschaftliche Werke bis zum 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres, die Auszahlung erfolgt dann im Sommer des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres. Verpasst der Autor den oben genannten Termin, so bedeutet dies nicht, dass seine Tantieme verfällt, er kann vielmehr noch in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Hat der Autor die Tantieme einmal erhalten, sind damit seine Ansprüche für dieses Werk abgegolten, d. h., die Zahlung erfolgt nicht jährlich wiederkehrend. Auch eventuelle Neuauflagen oder Lizenzausgaben begründen keinen erneuten Anspruch auf die Tantieme.
Kommunikation mit der VG Wort
Die Anmeldung eine Dissertation erfolgt über die Webseite der VG-Wort. Die Verwertungsgemeinschaft zahlt seit einiger Zeit die Autoren-Tantiemen nur noch direkt an den Autor; der Verlag kann diese nicht mehr treuhänderisch entgegennehmen. Somit ist der Autor einer Dissertation gefordert, selbst Kontakt mit der VG-Wort aufzunehmen, möchte er in den Genuss der Ausschüttung (ca. 400 €) kommen.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert auf Antrag Druckkosten von hervorragenden Dissertationen. Ein Rechtsanspruch auf einen Druckkostenzuschuss besteht nicht. Zudem ist es erforderlich, dass zwei Gutachter die Förderung befürworten.
Stiftungen
Auch über die zahlreichen Stiftungen, insbesondere die parteinahen Stiftungen, kann man eventuell zu einem Druckkostenzuschuss kommen. Nähere Informationen darüber, welche Stiftungen es gibt und welche Fördermöglichkeiten im Einzelnen bestehen, erhält man beim Deutschen Stifterverband.