Sperrvermerk (Vertraulichkeitserklärung)
für die Masterarbeit
Dr. Karl-Heinz Maurer, Germanist und Wissenschaftslektor
Wenn Sie als Student eine Masterarbeit in einem Unternehmen schreiben, gehört ein Sperrvermerk in Ihre Masterarbeit. Weil man in einem Unternehmen häufig mit sensiblen und vertraulichen Daten arbeitet, ist ein solcher Sperrvermerk in der Masterarbeit nötig.
Auf diese Weise sorgen Unternehmen dafür, dass vertrauliche Informationen und Daten nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Ein Sperrvermerk in einer Masterarbeit gilt im Regelfall für einen bestimmten Zeitraum, welchen man Sperrfrist nennt. In diesem Zeitraum dürfen Sie Ihre Abschlussarbeit nicht öffentlich machen.
Wann endet eine solche Sperrfrist?
Wie lange die Sperrfrist dauert, hängt häufig vom Unternehmen und dem Inhalt der Arbeit ab. So kann eine Sperrfrist drei Jahre oder auch fünf Jahre umfassen. In der Sperrfrist dürfen Sie Ihre Abschlussarbeit nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Unternehmens einem Dritten zugänglich machen. Ist diese Frist abgelaufen, können Sie Ihre Arbeit veröffentlichen und darüber als Autor verfügen.
Verschiedene Beispiele finden Sie unter Vorlagen für den Sperrvermerk
Auf wen bezieht sich der Sperrvermerk einer Masterarbeit?
Nicht vom Sperrvermerk der Masterarbeit betroffen sind dabei die Gutachter und bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses. Die beteiligten Personen müssen in aller Regel, wie auch Sie als Verfasser, eine Geheimhaltungserklärung des Unternehmens unterschreiben, welche für die Sperrfrist gilt. In dieser Erklärung verpflichten sich alle Beteiligten, keine vertraulichen Daten der Abschlussarbeit an Unbefugte weiterzugeben. Als Mitarbeiter in einem Unternehmen oder als Werksstudent haben Sie im Arbeitsvertrag einen Passus zur vertraulichen Behandlung von Firmeninformationen bereits unterschrieben, somit wird Ihnen vielleicht keine zweite Vertraulichkeitsklärung vorgelegt.
Weiterlesen: Masterarbeit in einer Firma schreiben