Freiexemplare

Kai Stapelfeldt

Die Zahl der Freiexemplare beeinflusst die verlegerische Kalkulation: Jedes produzierte Exemplar des Buches muss bezahlt werden, verschenkte Exemplare verringern den (potenziellen) Umsatz. Ein Kontingent der Auflage muss der Verlag für Pflicht-, Austausch-, Werbe-, Presse- und Belegexemplare reservieren. So muss von jeder Publikation je ein Pflichtexemplar an die Deutsche Nationalbibliothek und die zuständige Landesbibliothek abgegeben werden.

Sollte ein Exemplar beschädigt beim Kunden eintreffen oder ist ein einzelnes Buch fehlerhaft produziert worden, wird der Verlag diese Exemplare kostenlos umtauschen. Wurden Texte oder Bilder anderer Urheber verwendet, werden Belegexemplare fällig, ebenso die vereinbarte Stückzahl an Freiexemplaren für Sie als Autorin oder Autor.

Wie viele Exemplare des Buches benötigen Sie?

Freiexemplare

Für eine Dissertationspublikation sollte es zusätzlich zu den Freiexemplaren kostenlos die Pflichtexemplare geben. Um selbst eine ausreichende Menge an Dedikations-, Dankes- und sonstigen Exemplaren zu haben, können Sie mit dem Verlag vor Drucklegung vereinbaren, dass Sie ein bestimmtes Kontingent mit Vorzugsrabatt abnehmen dürfen.

Die Zahl der Freiexemplare ist Bestandteil der Kalkulation für den Verlag, also auch Bestandteil der Entscheidungshilfen für Sie und Bestandteil des Vertrages: Eine geringe Anzahl Freiexemplare bringt für Sie im Zweifel weitere Kosten mit sich, falls Sie weitere Exemplare erwerben müssen oder möchten. Angebote von Fachverlagen und Dissertationsverlagen unterscheiden sich hier häufig.

Während Fachverlage generell bei Dissertationen einen Druckkostenzuschuss verlangen, gibt es bei Dissertationsverlagen einen neuen Trend: Die Veröffentlichung wird kostenlos angeboten, dafür gibt es aber oft nur ein Freiexemplar. Ein Beispiel ist hier der disserta Verlag: Hier können die Autoren bedarfsgerecht vergünstigte Autorenexemplare beziehen, ohne im Vorhinein einen Druckkostenzuschuss zahlen zu müssen.

Buchpreisbindung auch bei Dissertationen

In Deutschland gilt für Bücher eine gesetzliche Preisbindung: Der vom Verlag festgesetzte Ladenpreis muss eingehalten werden. Nur für den Buchhandel, AutorInnen und Wiederverkäufer dürfen Verlage Rabatte einräumen. Das bedeutet übrigens auch, dass AutorInnen ihre eigenen Bücher unter gar keinen Umständen zu einem verbilligten Preis an ihre Studierenden abgeben dürfen. Den früher üblichen Hörerschein, der es Studierenden ermöglichte, einzelne Lehrbücher mit Nachlass zu beziehen, gibt es qua Gesetz nicht mehr.

 

Möchten Sie schneller vorankommen?

Sprechen Sie mit einem unserer empathischen Uni-Dozenten.
So kommen Sie schneller und entspannter zum Abschluss. Kostenloses Erstgespräch.