Die Basis des Autorenvertrags
Kai Stapelfeldt
Die meisten Dissertationsverlage orientieren sich bei ihren Verlagsverträgen an dem Normvertrag für wissenschaftliche Werke, den der Börsenverein des deutschen Buchhandels gemeinsam mit dem Deutschen Hochschulverband als Leitlinie für einen fairen Interessenausgleich zwischen Verlagen und Autoren wissenschaftlicher Werke erarbeitet hat. Denn alles, was nicht geregelt ist, gibt im Konfliktfall Anlass zu langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten. Mit einem Vertrag, der an den Normvertrag angelehnt ist, fahren Sie daher besser als mit einem Verlagsvertrag, der sogar auf einem Bierdeckel genügend Platz finden würde.
Gegenstand des Vertrages bei Dissertationen
Der Autor überträgt die Nutzungsrechte seines Werkes an den Verlag, und zwar Haupt- und Nebenrechte. Unter dem Hauptrecht ist das Recht zu verstehen, die Dissertation als Buch zu veröffentlichen. Zu den Nebenrechten gehören gemäß dem vorerwähnten Normvertrag u. a. auch Übersetzungen sowie elektronische Off- und Online-Publikationen.
Der Verlag verpflichtet sich nicht unbedingt, diese Nebenrechte auch auszuüben. So wird der Vertrag vielleicht einen Passus zur Veröffentlichung einer englischsprachigen Ausgabe enthalten. Diese wird aber nur entstehen, wenn das Werk sehr erfolgreich ist.
In der Praxis sind die Details zu Beschaffenheit und Umfang des Werkes, Auflagenhöhe, Buchausstattung, Ladenpreis, Honorar, Druckkostenzuschuss, Autorenexemplaren sowie Autorenrabatt relevanter als die Nebenrechte des Verlages.