Rein oder raus? – Exkurse in Dissertationen

Dr. Sven Arnold

Promotion

Sie sind bei Ihrer Recherche für Ihre Doktorarbeit auf interessantes Material gestoßen, auch wenn sich manches davon vielleicht eher auf Nebenaspekte bezieht? Aber Sie finden diese Aspekte ansprechend und fänden es schade, diese Materialien nicht zu verwerten? – In dieser Situation greifen viele Promovierende auf die Möglichkeit zurück, einen Exkurs in ihre Dissertation einzubauen. Doch was ist ein Exkurs genau, welche Funktion haben Exkurse und wie werden sie in Doktorarbeiten bewertet?

Was versteht man unter einem Exkurs?

Was ein Exkurs in einer wissenschaftlichen Abhandlung genau ist, ist nicht eindeutig definiert. Er wird mal als Abschweifung, mal als nicht zwingende, aber interessante Ergänzung zum Thema, mal als lange Anmerkung verstanden. Nach Duden handelt es sich um eine „kurze Erörterung eines Spezial- oder Randproblems im Rahmen einer wissenschaftlichen Abhandlung“.

 

Wie kommt es zu Exkursen in Dissertationen?

Häufig sind Exkurse das Ergebnis einer umfangreichen Recherche, die eine Fülle an Material ans Licht gebracht hat. Viel von diesem Material ist fraglos relevant für Ihre Dissertation. Manches hingegen ist vielleicht eher interessant als notwendig (s. dazu auch „Wie umfangreich muss die Recherche sein?“). Ein Exkurs bietet dann positiv ausgedrückt die Möglichkeit, etwas Interessantes, auf das man gestoßen ist, in der Arbeit unterzubringen, auch wenn es nicht direkt etwas zur Frage der Arbeit beiträgt. Weniger positiv aber könnte man auch sagen, dass Exkurse aus der Unentschlossenheit entstehen, Nebensächliches wegzulassen.

 

Welche Funktion haben Exkurse in Dissertationen?

Obwohl es sich um einen Nebenaspekt handelt, hängen Sie vielleicht an diesem thematischen Nebenschauplatz und finden ihn zumindest einen Exkurs wert. Bevor Sie sich jedoch die Arbeit machen, diesen Exkurs zu erarbeiten, lohnt es sich, das Ganze einmal genauer zu hinterfragen.

Nehmen wir an, Sie wollen in Ihrem Exkurs erklären, wie XY entstand. Oder Sie wollen einen Nebenaspekt beleuchten, zum Beispiel die Frage, wie YZ in den USA verwendet wird oder warum ZX in den 1970er-Jahren abgeschafft worden ist.

Hier ist nun zu fragen: Ist es für Ihre Untersuchung wichtig zu wissen, wie XY entstand oder wie YZ in den USA verwendet wird? Ziehen Sie aus diesen Informationen Schlussfolgerungen für Ihre Untersuchung, Ihren methodischen Ansatz oder Ihr Fazit? Spielen die Gründe, weshalb ZX in den 1970er-Jahren abgeschafft worden ist, eine Rolle dafür, wie Sie ZX im Rahmen Ihrer Untersuchung diskutieren?

Wenn Sie feststellen, dass das, was im Exkurs stehen soll, auf irgendeine Weise eine Voraussetzung dafür darstellt, damit der Leser Ihre Untersuchung nachvollziehen und verstehen kann, dann ist dieser Teil streng genommen gar kein Exkurs – keine Abschweifung –, sondern ein integraler Bestandteil Ihrer Arbeit. Oder anders gesagt: Dieser Exkurs ist dann im Grunde ein Kapitel oder Unterkapitel.

Ist dieser Teil jedoch keine Voraussetzung für den weiteren Verlauf der Arbeit, dann ist es nur ein möglicher, wahrscheinlich auch interessanter, aber keinesfalls ein zwingender Bestandteil Ihrer Arbeit. Denn wenn Ihre Arbeit ohne den Exkurs nichts an Substanz verliert, ist dies ein Indiz dafür, dass es sich um keinen notwendigen Bestandteil der Arbeit handelt. In diesem Fall könnten Sie sich – allein schon aus arbeitsökonomischen Gründen – die Arbeit erleichtern, indem Sie auf den Exkurs einfach verzichten. Der Hauptteil Ihrer Dissertation ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeit genug.

 

Was sagen Betreuende zu Exkursen in Dissertationen?

Zentral ist für viele Betreuende die Frage, ob der Exkurs etwas zum Verständnis des Haupttextes beiträgt oder ob die Untersuchung ohne ihn ebenso verständlich ist.

Eine rigorose Schlussfolgerung hieraus zieht der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schöne von der Universität Siegen, der in seinen „Redaktionellen Anforderungen“ einer juristischen Promotion schreibt:

„Ein ‚Exkurs‘ hat in einer wissenschaftlichen juristischen Abhandlung nichts zu suchen. Entweder sind die in dem ‚Exkurs‘ enthaltenen Ausführungen für den Gedankengang notwendig oder nicht. Sind sie nicht notwendig, sind sie ersatzlos zu streichen. Sind sie notwendig, sind sie in methodisch-systematisch stringenter Weise in die Gesamtgedankenführung einzubauen. Mit anderen Worten: Die Verwendung eines ‚Exkurses‘ stellt ein sicheres Anzeichen dafür dar, dass der Bearbeiter entweder das Gebot der Themenrelevanz oder das Gebot der Systematik verletzt hat.“1

Diese Grundhaltung findet sich nicht nur bei den Juristen, sondern ist auch bei vielen Betreuerinnen und Betreuern anderer Disziplinen verbreitet. Oder um es vorsichtiger mit Werner Sesink zu sagen: „Weil die Einfügung von Exkursen oft eine Verlegenheitslösung darstellt (...), sind manche Betreuer nicht sehr positiv dazu eingestellt.“2

Wenn Sie einen Exkurs planen, klären Sie möglichst vorab im Gespräch mit Ihren Betreuenden, ob diese Ihre Idee unterstützen oder eher davon abraten.

 

Wohin mit dem Exkurs, wenn er nicht in die Doktorarbeit kommt?

Wenn Sie sich entscheiden, den Nebenaspekt, für den Sie einen Exkurs vorgesehen hatten, nicht in der Doktorarbeit auszuführen, dann bedeutet dies nicht, dass das Thema dieses Exkurses für Sie verloren wäre. Denn häufig gibt es theoretisch die Möglichkeit – und oft ist dies sogar die bessere Variante –, das, was Sie eventuell unnötigerweise als Exkurs in Ihre Dissertation integrieren wollten, als Aufsatz oder als Konferenzbeitrag eigenständig zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Dies hat zudem den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie dadurch in Ihrer Publikationsliste einen Titel mehr ausweisen können.

 

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