2. Zentrale Gütekriterien qualitativer Forschung
Unter der Vielzahl vorgeschlagener Aspekte zur Güteherstellung und -einschätzung erscheinen uns die übergeordneten Gütekriterien Transparenz, Intersubjektivität und Reichweite besonders zentral.
2.1 Transparenz
Da qualitative Forschung eine Fülle von Forschungsentscheidungen beinhaltet und Methodenanwendung immer auch Methodenentwicklung meint, ist der gesamte Prozess angemessen zu dokumentieren und darzulegen. Dies reicht von der Forschungsfrage über die Begründung für die gewählten Verfahren und deren Adaption im Rahmen der Studie bis hin zu der konkreten Umsetzung der Forschungsarbeit mit Wahl der Samplingstrategie und der darüber realisierten Zusammensetzung der Studienteilnehmenden bzw. Fälle.
Ebenso nachvollziehbar gemacht werden muss, wie die Daten ausgewertet und interpretiert wurden. Diese Darstellung ist Bestandteil der Arbeit und nicht in Anhänge auszugliedern.
2.2 Intersubjektivität
Die Auswertung der qualitativen Daten und die interpretatorischen Schlüsse müssen plausibel aufgezeigt werden. Zudem gilt es, sie mit alternativen Interpretationen (durch den Einbezug verschiedener Lesarten) zu konfrontieren.
Vor diesem Hintergrund wird die Relevanz der (Zusammen-)Arbeit in Gruppen im Rahmen qualitativen Forschens deutlich, insofern es darum geht, eine konsensuelle Validierung oder eine Intersubjektivität herzustellen. Hierzu gehört es, die eigene Forschendenrolle zu reflektieren und den möglichen Niederschlag eigener Subjektivität offenzulegen (gesprochen wird insofern auch von „reflektierter Subjektivität“[3]).
Eine Präsentation und Diskussion der (Zwischen-)Ergebnisse mit den Teilnehmenden kann für Studien angezeigt sein, bei denen eine prinzipielle Zustimmungsfähigkeit seitens der ForschungspartnerInnen angenommen werden kann; gesprochen wird dann von „kommunikativer Validierung“ (neuerdings auch von „member check“)[4].
2.3 Reichweite
Aufgrund der verglichen mit standardisierter Forschung geringeren Fallzahlen ist darzulegen, welche Verallgemeinerungen beabsichtigt und möglich sind. Anstelle von statistischen Repräsentativitätskriterien ist die „theoretische Relevanz“ (bzw. die „theoretische Repräsentanz“) abzuschätzen und der Geltungsbereich abzustecken. Erst vor diesem Hintergrund lassen sich Ausführungen zur praktischen Relevanz der Forschungsarbeit angemessen einordnen.