Die Basis des Autorenvertrags

Kai Stapelfeldt

Die meisten Dissertationsverlage orientieren sich bei ihren Verlagsverträgen an dem Normvertrag für wissenschaftliche Werke, den der Börsenverein des deutschen Buchhandels gemeinsam mit dem Deutschen Hochschulverband als Leitlinie für einen fairen Interessenausgleich zwischen Verlagen und Autoren wissenschaftlicher Werke erarbeitet hat. Denn alles, was nicht geregelt ist, gibt im Konfliktfall Anlass zu langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten. Mit einem Vertrag, der an den Normvertrag angelehnt ist, fahren Sie daher besser als mit einem Verlagsvertrag, der sogar auf einem Bierdeckel genügend Platz finden würde.

Gegenstand des Vertrages bei Dissertationen

Autorenvertrag

Der Autor überträgt die Nutzungsrechte seines Werkes an den Verlag, und zwar Haupt- und Nebenrechte. Unter dem Hauptrecht ist das Recht zu verstehen, die Dissertation als Buch zu veröffentlichen. Zu den Nebenrechten gehören gemäß dem vorerwähnten Normvertrag u. a. auch Übersetzungen sowie elektronische Off- und Online-Publikationen.

Der Verlag verpflichtet sich nicht unbedingt, diese Nebenrechte auch auszuüben. So wird der Vertrag vielleicht einen Passus zur Veröffentlichung einer englischsprachigen Ausgabe enthalten. Diese wird aber nur entstehen, wenn das Werk sehr erfolgreich ist.

In der Praxis sind die Details zu Beschaffenheit und Umfang des Werkes, Auflagenhöhe, Buchausstattung, Ladenpreis, Honorar, Druckkostenzuschuss, Autorenexemplaren sowie Autorenrabatt relevanter als die Nebenrechte des Verlages.

Stellschrauben im Vertrag

Die einzelnen Stellschrauben, an denen man hier drehen kann, beeinflussen sich wechselseitig. Wählen Sie beispielsweise eine Variante mit hohem Autorenhonorar (was Ihnen als Autor vermutlich zunächst wie Musik in den Ohren klingt), so wirkt sich dies negativ auf den Ladenpreis aus, denn in diesen muss ja das Honorar einkalkuliert werden. Da es hier eine Hebelwirkung gibt, steigt der Ladenpreis nicht linear mit dem Honorar, sondern progressiv. Dementsprechend müssen Sie dann unter Umständen auch mehr für Ihre Autorenexemplare bezahlen und Ihr Buch hat schlechtere Absatzchancen.

 

Nebenrechte, Zweitverwertung

Deutschsprachige Verlage lassen sich üblicherweise die Nebenrechte von den AutorInnen übertragen. Die Nebenrechte müssen im Vertrag einzeln explizit aufgeführt werden. Erst seit jüngster Zeit ist es – verbunden mit Auflagen – erlaubt, auch „zukünftige Nutzungsarten“ bereits aktuell unter Vertrag zu nehmen.

Die meisten AutorInnen bestehen darauf, dass auch die digitale Nutzung des gesamten Buches nicht generell kostenlos genehmigt wird: Eine generelle Freigabe des eigenen Titels für Open Access entspricht bislang nicht der gängigen Praxis in den meisten Fachbereichen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die Nebenrechte beziehen sich außerdem beispielsweise auf fremdsprachige Ausgaben und die auszugsweise Verwendung, also als Wiederabdruck. Das Recht auf eine Übersetzung der Dissertation für den Verlag einzuschränken, dürfte für Sie nur dann sinnvoll sein, wenn Sie selbst über Kontakte in die unterschiedlichen Sprachräume hinein verfügen. Auch dann jedoch sollten Sie bedenken, dass Ihr Verlag möglicherweise mehr Erfahrung in der Vertragsgestaltung bei diesen Lizenzgeschäften hat. Besondere Vorsicht ist bei der Rechteeinräumung bei Lizenzausgaben zu wahren: AutorInnen dürfen das gleiche Verlagsrecht (für alle Ausgaben und Auflagen) nicht an zwei verschiedene Verlage übertragen.

Das Recht auf auszugsweisen Wiederabdruck bezieht sich auf die wortwörtliche Wiedergabe von Textteilen. Auch die eigene Dissertation muss nach Veröffentlichung mit der gleichen Sorgfalt zitiert und als urheberrechtlich geschützt betrachtet werden, wie Texte anderer UrheberInnen. Ist die Wiederverwertung allerdings rein inhaltlicher Art, hat der Verlag daran natürlich keine Rechte. Ein im Vertrag etwa vermerktes generelles Verbot, zum gleichen Thema in anderen Zusammenhängen, Verlagen oder Zeitschriften zu publizieren, ist zumeist gegenstandslos.

 

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